1. Leistungsumfang
- Web4Free Internetdienstleistungen (in weiterer Folge Dienstleister genannt), stellt dem Kunden Speicherplatz auf einem Server nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung zur Verfügung, wie in der Bestellung bzw. der zugehörigen Leistungsbeschreibung näher beschrieben. Der Speicherplatz steht dem Kunden zur Nutzung im vorgesehenen Umfang zur Verfügung. Ein Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Server-Hardware besteht nicht. Der Vertrag kommt durch Angebot des Dienstleisters und Zahlung durch den Kunden zu Stande.
- Sofern in der Leistungsbeschreibung eine bestimmte Kapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten gemäß Vereinbarung zur Verfügung stehenden Speicherplatz und dient unter anderem auch der Speicherung von Logfiles des Internet-Servers. Der Kunde darf lediglich die vereinbarte Speicherkapazität nutzen. Sofern sich durch eine Überschreitung derselben eine verminderte Leistung oder Datenverluste oder Verzögerungen oder dgl. ergeben, haftet der Dienstleister hierfür jedenfalls nicht.
- Der Kunde ist verpflichtet, selbst alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, regelmäßig zu sichern und die Sicherung stets am aktuellen Stand zu halten; die Erstellung von Sicherungskopien hat jedenfalls vor Vornahme jeder Änderung durch den Kunden zu erfolgen sowie jedenfalls rechtzeitig vor durch den Dienstleister angekündigten Wartungsarbeiten. Dies gilt auch, wenn und soweit sich der Dienstleister zur Erstellung von Backups verpflichtet hat. Die Backup-Kopien (Sicherungskopien) des Kunden dürfen nicht auf dem Server gespeichert werden.
- Der Kunde hat keinerlei dingliche Rechte an dem Server und keinerlei Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich der Server befindet.
- Der Dienstleister betreibt und wartet den Server und sorgt für die Anbindung des Servers an das Internet. Die ständige Verfügbarkeit sowie die fehlerfreie Funktion kann aus technischen Gründen nicht zugesichert werden. Der Dienstleister überwacht die Funktionstüchtigkeit des Servers und seine Verbindung zum Internet und bemüht sich, auftretende Fehler, Unterbrechungen oder Störungen umgehend zu beheben. Um Unterbrechungen, Störungen, Hardwareausfällen etc vorzukehren, wird der Dienstleister einmal wöchentlich ein Backup der Daten des Serversystems erstellen.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass von Kundensoftware ausgehender Datenverkehr über Webserver nicht gestattet ist. Mailversand bei Hosting-Produkten wird über den Server des Dienstleisters abgewickelt.
- Die Weitergabe, insbesondere der Wiederverkauf, der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Kunden ist untersagt und bedarf einer gesonderten ausdrücklichen und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlichen Zustimmung durch den Dienstleister.
2. Entgelte, Preisänderungen und Zahlungsbedingungen; Einwendungen gegen die Rechnung
- Der Dienstleister erhebt einmalige bzw laufende Entgelte lt. Leistungsbeschreibung, Entgeltbestimmungen bzw Bestellformular. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, exkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise angegeben. In den Kosten nicht enthalten sind etwaige Support-Dienstleistungen durch den Dienstleister.
- Der Dienstleister behält sich bei einer Änderung der für die Kalkulation relevanten Kosten eine Änderung des Entgelts vor. Wurden mit dem Kunden Rabatte gegenüber der üblichen Preisliste vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Für Verbraucher gilt: die Entgelte setzen sich aus den Server-Kosten, Kosten des Server-Housings und der damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, Energiekosten, Personalkosten, Raumkosten, Gebühren und Steuern, Kosten der Domains bei der jeweiligen Registrierungsstelle zusammen; sollten sich die zugrunde liegenden Kosten verändern, erhöht bzw. senkt sich das Entgelt entsprechend; bei Verbrauchern gilt dies jedoch nur, soweit die zugrunde liegenden Kosten sich durch Umstände, die durch den Dienstleister nicht beeinflussbar sind, verändert haben; eine Entgelterhöhung darf bei Verbrauchern weiters nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind. Dies gilt auch bei Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen.
- Das bei der Änderung von Preisen gemäß § 25 Abs 3 TKG 2003 bestehende Kündigungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die Preise gemäß einem in der Preisliste angegebenen oder sonst vereinbarten Index angepasst werden. Wurden mit dem Kunden Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich (bei Unternehmern: schriftlich) anderes vereinbart wurde.
- Entgelte sind, sofern nichts anderes ausdrücklich und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlich vereinbart wurde, im Voraus zu bezahlen. Zahlungen sind prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig.
- Der Dienstleister ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, Bearbeitungsgebühren sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. ab dem Tag des Verzuges zu verrechnen. Zahlungserinnerungen werden ohne Gebühren per Email versandt. Bei schriftlichen Mahnungen per Post stellt der Dienstleister Mahnspesen in der Höhe von € 10,00 in Rechnung.
- Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem Dienstleister und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom Dienstleister nicht anerkannter Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Für Verbraucher gilt: die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem Dienstleister ist nur möglich, sofern entweder der Dienstleister zahlungsunfähig ist oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die Gegenforderung des Kunden gerichtlich festgestellt oder vom Dienstleister anerkannt worden ist.
- Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
- Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. Der Dienstleister wird Verbraucher auf diese Frist und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
- Sollten sich nach einer Prüfung durch den Dienstleister die Einwendungen des Kunden aus Sicht des Dienstleisters als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 1 Monat ab Zugang der Stellungnahme des Dienstleisters bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen das Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH) einzuleiten und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten.
- Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme des Dienstleisters, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. Der Dienstleister wird Verbraucher auf alle in diesen Punkten genannten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
- Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages. Wird jedoch die zuständige Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH) zur Streitschlichtung angerufen, wird dadurch die Fälligkeit der strittigen Entgelte bis zur Streitbeilegung hinausgeschoben. Ein Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei unbestrittenen Rechnungsbeträge entspricht, ist aber auch diesfalls sofort fällig.
- Falls ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, hat der Kunde ein Entgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge bzw, falls die Geschäftsbeziehung noch nicht drei Monate gedauert hat, dem letzten Rechnungsbetrag entspricht.
- Der Kunde haftet für alle Entgeltforderungen, die aus der Nutzung des ihm zur Verfügung gestellten Dienstes bzw. seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte) resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung vom Kunden zu vertreten ist.
- Der Dienstleister verschickt nach Wahl des Dienstleisters die Kundenrechnung entweder per Post oder E-mail. Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) enthält folgende Angaben: Kundenname, Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Kundennummer, Berechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Entgelte für monatlich fix wiederkehrende Leistungen, für variable Leistungen, für einmalig fixe Leistungen, Gesamtpreis exkl. Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuer, Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer, sowie allenfalls gewährte Rabatte.
- Der Kunde hat – über einen allfälligen Einzelentgeltnachweis hinaus – nur dann Anspruch auf Auflistung seiner Zugangsdaten, Logfiles, Proxyauswertungen etc. (sofern technisch möglich und rechtlich zulässig), wenn eine gesonderte (und bei Unternehmern schriftliche) Vereinbarung über die Speicherung und Zurverfügungstellung derartiger Daten getroffen wurde.
3. Vertragsdauer und Kündigung; Sperre; Datenlöschung bei Beendigung
- Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstige Dauerschuldverhältnisse sind, sofern nicht anderes ausdrücklich und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlich vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann, sofern nicht anderes ausdrücklich und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlich vereinbart wurde, von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines jeden Vertragsjahres gekündigt werden. Kündigungen durch den Kunden bedürfen eines eingeschriebenen Briefes (ist der Kunde Verbraucher, ist die einfache Schriftform ausreichend). Für die Rechtzeitigkeit ist das Eingangsdatum beim Dienstleister maßgeblich. Kündigungen per Fax oder E-mail können aus Sicherheitsgründen nicht akzeptiert werden.
- Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistungen durch den Dienstleister. Der Dienstleister ist daher entsprechend den Bestimmungen des § 70 TKG 2003 bei Zahlungsverzug, nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege, unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Dienstunterbrechung oder Vertragsauflösung nach seinem Ermessen zur Dienstunterbrechung oder zur Auflösung des Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung, berechtigt.
- Grundsätzlich kann der Verbraucher von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung (zB. Bestellung per Post oder Fax über Bestellformular oder Anmeldung über das Internet) binnen 7 Werktagen zurücktreten. Der Samstag zählt nicht als Werktag. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung der bestellten Ware bzw. im Fall der Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsschlusses. Die Rücktrittserklärung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Frist abgesendet wurde.
Sofern bei Dienstleistungen der Beginn der Ausführung dem Verbraucher gegenüber binnen 7 Werktagen vereinbart wurde, besteht ebenfalls kein Rücktrittsrecht. Tritt der Verbraucher nach § 5e vom Vertrag zurück, so hat er die Kosten der Rücksendung zu tragen. - Der Dienstleister ist weiters zur sofortigen Vertragsauflösung oder Diensteunterbrechung bzw Dienstabschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Kunden oder ihm zurechenbarer Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn der Kunde die "Netiquette" nicht einhält oder trotz Aufforderung des Dienstleisters störende oder nicht zugelassene Einrichtungen nicht unverzüglich entfernt oder Dienste missbräuchlich in Anspruch nimmt oder von ihm eingesetzte Software nicht laufend am aktuellsten Stand hält und dies dadurch die Sicherheit des Netzes und der Einrichtungen des Dienstleisters beeinträchtigt; oder wenn der Kunde gegen Rechtsvorschriften verstößt oder gegen vertragliche Vorschriften verstößt oder aufgrund seiner Nutzung ein ungewöhnlich hoher Datentransfer verursacht wird. Der Dienstleister hat hierbei den Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. Die Entscheidung zwischen Vertragsauflösung einerseits und bloßer Diensteunterbrechung bzw. Dienstabschaltung andererseits liegt im freien Ermessen des Dienstleisters. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Dienstleister bei Angriffen auf seine Systeme durch Dritte ebenfalls berechtigt ist, die Services des Kunden vorübergehend zu sperren, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche entstehen.
- Wenn Fair Use Regelungen vom Kunden überschritten werden, hat der Dienstleister ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Frist von 1 Woche bzw. kann, unter Hinweis auf das sonstige Vertragsende, den Kunden zum Umstieg auf ein neues Produkt binnen 1 Woche auffordern.
- Sämtliche Fälle berechtigter sofortiger Vertragsauflösung, der Diensteunterbrechung bzw. –abschaltung, die aus einem Grund, der der Sphäre des Kunden zuzurechen ist, erfolgen, lassen den Anspruch des Dienstleisters auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.
- Überhaupt kann stets, wenn die fristgerechte Zahlung von Entgeltforderungen des Dienstleisters gefährdet erscheint, die weitere Leistungserbringung von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden; dies ist insbesondere auch dann der Fall, wenn gegen den Kunden bereits wegen Zahlungsverzug mit Sperre des Anschlusses vorgegangen werden musste, sowie in allen Fällen, die den Dienstleister zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigen würden.
- Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses der Dienstleister zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistungen nicht mehr verpflichtet ist. Der Dienstleister ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige und regelmäßige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der berechtigten Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche gegen den Dienstleister ableiten.
4. Software
- Der Dienstleister behält sich das Recht vor, bereits installierte Software kurzfristig und ohne Vorankündigung zu deaktivieren, sofern sie die Betriebs- oder Datensicherheit gefährdet. Hiervon wird der Kunde per Brief, Fax oder E-Mail informiert.
- Jedenfalls hat der Kunde auch dafür zu sorgen, dass die von ihm verwendeten Programme keinerlei Störungen verursachen. Störungen, die die Einrichtungen oder Dienstleistungen des Dienstleisters beeinträchtigen, sind für den Dienstleister ein Grund zur sofortigen Vertragsauflösung oder Diensteunterbrechung bzw. –abschaltung.
5. Verantwortung des Kunden für Inhalte und Nutzung
- Der Kunde verpflichtet sich, auf dem Server keine rechtswidrigen Inhalte oder Informationen zu hinterlegen noch in irgendeiner Form auf rechtswidrige Inhalte, die von ihm oder Dritten angeboten werden, hinzuweisen oder Links auf solche Angebote zu veröffentlichen. Bei Verstößen ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung gegenüber dem Dienstleister verpflichtet. Dies gilt auch für jede andere Form der missbräuchlichen Nutzung. Zur Kontrolle von Inhalten des Kunden, die am Server gespeichert sind oder transportiert werden, ist der Dienstleister weder berechtigt noch verpflichtet. Der Dienstleister haftet nicht für diese Inhalte und zwar auch dann nicht, wenn der Zugang zu diesen Inhalten über einen Link von der Homepage des Dienstleisters erfolgt. Wird der Dienstleister deswegen in Anspruch genommen, ist der Kunde zur vollständigen Schad- und Klagloshaltung verpflichtet.
- Der Kunde nimmt die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes 2003 in der geltenden Fassung und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten zur Kenntnis. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes 2003 und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen sowie sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen. Der Kunde wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographiegesetzes, des Verbotsgesetzes und der einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw untersagt ist. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber dem Dienstleister die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, den Dienstleister schad- und klaglos zu halten, falls der Dienstleister wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung, durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung. Wird der Dienstleister entsprechend in Anspruch genommen, so steht ihm allein die Entscheidung zu, wie er darauf reagiert, ohne, dass der für den Inhalt verantwortliche Kunde – außer im Fall groben Verschuldens des Dienstleisters – den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.
- Der Kunde verpflichtet sich überhaupt, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt oder für den Dienstleister oder andere sicherheits- oder betriebsgefährdend ist, widrigenfalls er den Dienstleister schad- und klaglos halten wird. Er nimmt weiters zur Kenntnis, dass bei übermäßigem Datentransfer der Server überlastet sein kann und daher gegebenenfalls nicht funktioniert. Jegliche Ansprüche diesbezüglich gegen dem Dienstleister sind ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich weiters bei sonstigem Schadenersatz, den Dienstleister unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird. Der Kunde verpflichtet sich, von ihm eingesetzte Software laufend am aktuellsten Stand zu halten, sofern dies sicherheitsrelevante Auswirkungen haben kann.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass den Dienstleister keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport bzw zur Anbindung des Servers an das Internet trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn sich der Dienstleister anderenfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des ECG (E-Commerce-Gesetz) und des Urheberrechtsgesetzes, wonach der Dienstleister unter bestimmten Voraussetzungen (insb § 18 ECG) berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den Kunden zu erteilen. Der Dienstleister wird bestrebt sein, die von der ISPA (Verein Internet Service Providers Austria) entwickelten "Allgemeinen Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers", abrufbar unter www.ispa.at zu beachten und ihnen zu entsprechen.
- Der Kunde ist zur unbedingten Absicherung seines Anschlusses, seiner Endgeräte sowie seiner Zugangsdaten zum Schutz vor unbefugtem Zugriff verpflichtet. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Abspeichern von Passwörtern, Zugangsdaten und anderen geheimen Informationen auf der Festplatte eines PC nicht sicher ist. Weiters nimmt er zur Kenntnis, dass durch das Abrufen von Daten aus dem Internet Viren, trojanische Pferde oder andere Komponenten auf sein Endgerät transferiert werden können, die sich auf seine Daten negativ auswirken können oder zum Missbrauch seiner Zugangskennungen führen können. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass dies durch "Hacker" erfolgen kann. Der Dienstleister steht dafür nicht ein, sofern der Dienstleister nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Dadurch generierte Entgeltforderungen sind (außer im Fall des Verschuldens des Dienstleisters) vom Kunden zu begleichen. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Verdacht, dass seine Zugangsdaten oder andere geheime Informationen unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten, unverzüglich dem Dienstleister zu melden. Jedenfalls haftet der Kunde für Schäden, die dem Dienstleister durch mangelhafte Geheimhaltung der Zugangsdaten durch den Kunden; durch Weitergabe an Dritte; durch nicht rechtzeitige Meldung eines entsprechenden Verdachtes, dass Daten unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten oder durch nicht erfolgte Absicherung seiner Endgeräte und Systeme entstehen.
- Der Kunde darf nicht nach Daten anderer Kunden des Dienstleisters oder des Dienstleisters selbst, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, suchen, diese oder Informationen über die Zugangsmöglichkeit zu diesen nicht weitergeben, verkaufen oder sonst verwerten. Stößt der Kunde auf derartige Daten, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind oder erhält er Informationen über die Zugangsmöglichkeit zu diesen, hat der Kunde den Dienstleister unverzüglich zu informieren und jedenfalls die Vertraulichkeit zu wahren.
6. Gewährleistung; Haftung und Haftungsausschlüsse
- Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, in allen anderen Fällen 6 Monate. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunden die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin dem Dienstleister den Mangel angezeigt hat.
- Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen des Dienstleisters entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 2 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
- Der Dienstleister übernimmt keine Gewähr dafür, dass der vom Kunden bestellte Speicherplatz allen Anforderungen des Kunden entspricht, mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeitet sowie, dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder, dass alle Fehler behoben werden können. Gegenüber Unternehmern ist überdies die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Kommt es auf Grund von technologisch zweckmäßigen Softwareupdates des Dienstleisters zu Inkompatibilitäten beim Kunden, so sind Ersatzansprüche gegen den Dienstleister ausgeschlossen.
- Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht vom Dienstleister bewirkter Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch den Kunden oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Kunden oder Dritte, weil der Dienstleister trotz Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist), ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die vom Dienstleister angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Software oder anderer Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden bestelltes Material oder Software zurückzuführen sind. Der Dienstleister haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind.
- Der Dienstleister betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt größter Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder, dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Der Dienstleister übernimmt hierfür keinerlei Haftung, außer der Dienstleister hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Die sonstigen Haftungsausschlüsse bzw. Beschränkungen bleiben unberührt.
- Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen kommen. Die ständige Verfügbarkeit der vertraglichen Leistungen des Dienstleisters kann daher nicht zugesichert werden und entzieht sich dem Einflussbereich des Dienstleisters. Der Dienstleister haftet für derartige Ausfälle nicht, sofern sie nicht von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Im übrigen gelten die allgemeinen Haftungsbeschränkungen. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern aufgrund von Leistungsausfällen, die in der Einflusssphäre des Dienstleisters oder von ihm beauftragten Dritten liegen, bleiben unberührt.
- IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeit. Jegliche Haftung für Probleme, die ihre Ursache in den Netzen Dritter haben, ist ausgeschlossen. Die Nutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (acceptable use policy). Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Dienstleister bei Anrgiffe auf seine Systeme durch Dritte ebenfalls berechtigt ist, die Services des Kunden vorübergehend zu sperren, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche entstehen.
- Festgehalten wird, dass die vorstehenden Bestimmungen allfällige Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern unberührt lassen.
- Die Haftung des Dienstleisters aus diesem Vertrag wird für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn generell ausgeschlossen. Abweichend vom ersten Satz gilt für Verbraucher: die Haftung des Dienstleisters für leichte Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden, wird ausgeschlossen.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Dienstleister von jeglicher Unterbrechung oder Störung von vertragsgegenständlichen Telekommunikationsdiensten oder -geräten unverzüglich zu informieren, um dem Dienstleister, soweit der Dienstleister dazu vertraglich verpflichtet ist, die Problembehebung zu ermöglichen, bevor der Kunde andere Firmen aus welchem Grund auch immer mit der Problembehebung beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt der Dienstleister für dadurch verursachte Schäden und Aufwendungen des Kunden (zB. Kosten einer vom Kunden beauftragten Fremdfirma) keine Haftung. Wenn bei einer Überprüfung durch den Dienstleister kein vom Dienstleister zu vertretender Fehler festgestellt wird, hat der Kunde dem Dienstleister, den dem Dienstleister entstandenen Aufwand, entsprechend dem laut Preisliste vorgesehenen Stundensatz für Leistungen des Dienstleisters sowie allenfalls angefallene Barauslagen zu ersetzen.
- Bei Firewalls, die vom Dienstleister aufgestellt, betrieben oder überprüft wurden, geht der Dienstleister mit Sorgfalt vor, weist jedoch darauf hin, dass absolute Sicherheit und volle Funktionstüchtigkeit von Firewall-Systemen nicht gegeben ist. Die Haftung des Dienstleisters für Nachteile, die dadurch entstehen, dass installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, ist deshalb ausgeschlossen, sofern dies vom Dienstleister nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde. Spamfilter und Virenfilter funktioniert ebenfalls nicht in jedem Fall vollkommen; der Kunde nimmt überdies zur Kenntnis, dass bedingt durch die Funktionsweise von Spam- bzw Virenfiltern sein E-Mail-Verkehr beeinträchtigt sein kann, ohne dass er Fehlermeldungen erhält.
- Der Dienstleister wird sich bemühen, Wartungsarbeiten oder Änderungen am Server nach Möglichkeit, spätestens sieben Tage vorher zu planen, wenn zu erwarten ist, dass die Wartungstätigkeit oder Änderung zu einem Ausfall der Verfügbarkeit führt oder aus sonstigen Gründen eine Vorankündigung notwendig erscheint. Ausfälle während notwendiger Wartungs- oder Reparaturarbeiten sowie Ausfälle während der vereinbarten Wartungsfenster führen zu keinen Ansprüchen des Kunden gegen den Dienstleister, sofern dem Dienstleister kein Verschulden an den Ausfällen trifft, wobei gemäß den allgemeinen Haftungsregelungen dieser Vereinbarung die Haftung für leichte Fahrlässigkeit (ausgenommen für Personenschäden gegenüber Verbrauchern) ausgeschlossen ist.
7. Serviceniveau / Gewährleistung / Haftung
- Der Dienstleister wird die wirtschaftlich vertretbaren Bemühungen aufwenden, um excess packet loss und latency zu minimieren und downtime zu vermeiden. Verfügbarkeitzusagen oder sonstige Service Levels vom Dienstleister sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wurde. Kompensationsansprüche bei Nichterreichen vereinbarter Werte bestehen nur, sofern sie ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung vereinbart wurden. Es gelten weiters die folgenden Regelungen, wobei weitergehende oder andersartige Ansprüche des Kunden jedenfalls ausgeschlossen sind.
- Arbeiten zur Wartung des Netzwerks können zu einer Beeinträchtigung der vertraglichen Dienste führen. Der Dienstleister wird sich bemühen, alle planbaren Wartungsarbeiten innerhalb dieser Standardwartungsfenster auszuführen. Die Standardwartungsfenster können vom Dienstleister verlegt werden. Der Dienstleister wird den Kunden, soweit möglich, drei Tage im Voraus über geplante Wartungsarbeiten informieren.
- Bei der Ermittlung der Standardverfügbarkeit bleibt unberücksichtigt der Zeitraum der Nichtverfügbarkeit durch
vom Kunden zu vertretende Störungen bzw. Verzögerungen;
höhere Gewalt;
angekündigte Wartungsarbeiten bzw. Wartungsarbeiten während der Standardwartungsfenster;
Störungen, die aufgrund der mangelnden Information durch den Kunden bzw. Zutrittsbeschränkungen nicht beseitigt werden können;
Störungen, die durch externe Dritte verursacht werden (beauftragte Subunternehmen gelten nicht als externe Dritte);
notwendige Verlegungen oder Änderung von Spezifikationen auf Grund behördlicher Auflagen oder Genehmigungen etc. - Der Kunde hat an der Störungsbeseitigung mitzuwirken.
- Für allfällige Ansprüche des Kunden auf Entschädigung ("Kompensation") bei Nichteinhaltung der SLA-Schwellenwerte gelten die folgenden Regelungen, wobei weitergehende oder andersartige Ansprüche des Kunden jedenfalls ausgeschlossen sind: Kompensationen für die Nichteinhaltung von vereinbarten Werten erfolgen ausschließlich durch Gutschrift auf der Folgerechnung. Allfällige Kompensationen stehen nur zu, sofern die Summe der Kompensationen für Störungen in einem Kalendermonat den Gesamtbetrag der sonst vom Kunden für einen Monat (aliquot umgerechnet) zu zahlenden Entgelte nicht übersteigt.
- Anforderung der Gutschrift: der Kunde muss dem Dienstleister binnen fünf Werktagen nach Eintritt der Gutschriftsberechtigung schriftlich den Anspruch auf Erhalt dieser Gutschrift unter detaillierter Angabe des Grundes mitteilen (Ausschlussfrist). Erfolgt dies nicht, verfällt das Recht des Kunden auf Erhalt einer Gutschrift.
- Über die vereinbarten Kompensationsbeträge hinausgehende Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
- Es gelten im Übrigen die Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen dieser Allgemeinen Vertragsbestimmungen.
8. Datenschutzrechtliche Bestimmungen
- Der Dienstleister und seine Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem § 93 TKG 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche.
- Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz des Dienstleisters ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.
- Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes 2003 verpflichten sich die Vertragspartner, Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. Solche Zwecke sind: Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden, Verrechnung der Entgelte, Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, Erteilung von Auskünften an Notrufträger gem § 98 TKG 2003. Soweit der Dienstleister gemäß TKG in der jeweils geltenden Fassung zur Weitergabe verpflichtet ist, wird der Dienstleister dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.
- Der Dienstleister wird aufgrund § 92 Abs 3 Z 3 und § 97 (1) TKG 2003 ermächtigt, folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden und Teilnehmers zu ermitteln und verarbeiten: Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformation, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses.
- Stammdaten werden gem § 97 Abs 2 TKG vom Dienstleister spätestens nach der Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, außer diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.
- Zugangs- und Verbindungsdaten werden vom Dienstleister grundsätzlich sofort gelöscht, sofern nicht technische oder verrechnungstechnische Gründe dagegen sprechen.
- Inhaltsdaten werden vom Dienstleister nicht gespeichert. Sofern aus technischen Gründen eine kurzfristige Speicherung nötig ist, wird der Dienstleister gespeicherten Daten nach Wegfall dieser Gründe unverzüglich löschen. Ist die Speicherung von Inhalten Dienstemerkmal, wird der Dienstleister die Daten unmittelbar nach Erbringung des Dienstes löschen.
- Der Kunde gestattet dem Dienstleister die Aufnahme seines Namens bzw. Firma in eine Referenzliste, die auch auf der Website des Dienstleisters veröffentlicht werden darf. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
- Der Kunde erklärt sich einverstanden, vom Dienstleister Werbung und Informationen betreffend Produkte und Services des Dienstleisters sowie Geschäftspartnern des Dienstleisters in angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des Kunden einschließlich seines Namens und seiner E-Mail-Adresse ausschließlich beim Dienstleister. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. Der Dienstleister wird dem Kunden in jeder Werbe-E-Mail die Möglichkeit einräumen, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.
- Der Dienstleister hat alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die gespeicherten Daten im Sinne der Datensicherheitsbestimmungen des DSG zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, beim Dienstleister gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, haftet der Dienstleister dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. In Abänderung davon gilt für Verbrauchergeschäfte: die Haftung des Dienstleisters ist ausgeschlossen, wenn der Dienstleister oder eine Person, für die der Dienstleister einzustehen hat, Sachschäden bloß leicht fahrlässig verschuldet hat.
9. Sonstige Bestimmungen
- Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen. Es gelten weiters die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstleisters, soweit diese Bedingungen den Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entgegen stehen.
- Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen des Kunden haben schriftlich zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Stets hat der Kunde seine Kundennummer anzugeben (Mitteilungen von Verbrauchern sind auch ohne Kundennummer wirksam, sofern sie zugeordnet werden können).
- Für eventuelle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit des am Sitz des Dienstleisters sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
- Der Dienstleister ist ermächtigt, seine Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Für Verbrauchergeschäfte gilt: Der Dienstleister ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
- Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift einschließlich E-Mailadresse unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Mitteilungen gelten als dem Kunden zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift einschließlich bisher bekanntgegebenen E-Mailadresse gesandt wurden.
- Allfällige Rechtsgeschäftsgebühren, die mit dem Abschluss des Vertrags verbunden sein sollten, trägt der Kunde.